Lohnsteuer Beitragsquittung

21.03.2019

Die Finanzämter benötigen ab 2018 grundsätzlich keine Belege mehr. Du kannst deshalb auch die Beiträge den Kontoauszügen entnehmen und addieren. Es besteht aber eine Beleg-Vorhalte-Pflicht. Das Finanzamt kann also jederzeit bestimmte Belege zur Kontrolle verlangen.
Dies können die Kontoauszüge sein, deine ver.di-Geschäftsstelle wird aber auf Wunsch selbstverständlich eine Quittung ausstellen.

Entweder per Mail: bz.thueringen@verdi.de oder gern auch telefonisch: 0 361 2117-222.